Wander- und Bergsteigerrecht

 

 

 

Hier geht es einerseits um die Inanspruchnahme von fremdem Gelände für Zwecke des Wanderns und Bergsteigens. Dabei stellen sich Fragen wie etwa: Dürfen Feld- und Wiesenwege betreten werden? Müssen jagdliche Sperren beachtet werden? Können Eigentümer von Kletterfelsen das Klettern darauf untersagen? Andererseits wird die juristische Verantwortlichkeit von Menschen, die Wanderführungen und Bergtouren veranstalten, behandelt. Nicht zuletzt geht es aber auch darum, welche Pflichten sich für die Wanderer und Bergsteiger aus den Gesetzen ergeben: Welche Folgen hat es, wenn Zäune offengelassen werden, wenn der Bergrettungsdienst angefordert werden muss usw.