Tourismusrechtliche Analyse (TRA) von Destinationen und Regionen |
Die tourismusrechtliche Analyse von Destinationen und Regionen ist eine Methode zur Bestimmung der Anpassungs-, Reaktions- und Entwicklungsmöglichkeiten im Tourismussektor aus juristischer Sicht, die das Büro für Freizeitrecht seit dem Jahr 2014 sukzessive entwickelt hat. Die Methode fokussiert nicht auf ein Thema der Gesamtrechtsordnung (wie zB die Wegefreiheit im Wald, die gewerberechtliche Situation der Hotellerie, die europarechtliche Normierung der Badegewässer…), sondern hat eine bestimmte Destination oder Region im Auge.
In einem ersten Schritt wird die geografisch-rechtliche Ausgangslage erhoben. Sodann wird das spezifisch geltende Normenmaterial gesichtet und einer Relevanzbewertung für touristische Angebote unterzogen. Danach geht es um folgende Handlungsformen tourismuswirtschaftlicher Aktivität: • Anpassung: Wenn durch eine neue Naturschutzverordnung z. B. ein Betretungsverbot für sensible Flächen verfügt werden würde, müssten – abgesehen von entsprechenden Ausnahmebestimmungen – die bestehenden Naturerlebnisprogramme dieser neuen Rechtslage angepasst werden. • Reaktion: Es besteht z. B. ein ortspolizeiliches Badeverbot, das einem örtlichen Missstand, nämlich „wildem Parken“ und unkontrollierter Abfallentsorgung entgegen wirken soll. Der touristische Anbieter stellt Parkplätze und Abfallbehälter für die Badegäste zur Verfügung, wodurch der Grund für die Erlassung der Verordnung (= der örtliche Missstand) weggefallen ist. • Entwicklungsmöglichkeiten: Wenn z. B. das Radfahren auf Forststraßen per Gesetz gestattet werden würde („Legalisierung des Mountainbikens“), könnte ein touristischer Anbieter, der zwar über keine Mountainbikestrecken verfügt, aber ein großes Waldareal in unmittelbarer Nähe hat, das Thema „Naturnahes Radfahren“ für Familien mit (kleinen) Kindern forcieren. Die Kosten sind projektabhängig. Verrechnet wird pro Gutachtensseite EUR 300,-, wobei der Mindestumfang 10 Seiten beträgt; zusätzlich kommen Vor-Ort-Recherche-Stunden (Stundenpreis: EUR 200,-; Mindeststundenanzahl: 4) sowie Fahrtkosten (amtliches Kilometergeld) ab/bis Fernitz-Mellach zur Verrechnung. Auf Anfrage erstelle ich gerne ein konkretes Angebot. |
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