Tierhalterhaftungs- und Reitrecht

 

 

 

Das Tierhalterhaftungsrecht versucht durch die Statuierung von Sorgfaltspflichten der Gefahr von Verletzungen und Schäden durch Tiere entgegenzutreten. Fragen der Tierhalterhaftung spielen auch bei der Viehhaltung in Almgebieten sowie beim Betrieb eines Wildparkes eine Rolle. Eine umfangreiche Judikatur gibt zur Hundehaltung ebenso Auskunft wie zur Hasenzucht. Breiten Raum nimmt aber die Verwahrung von Pferden ein. Reitrecht umfasst die Rechtsfragen der Pferdehaltung und des Reitsports. Von den Problemen des Wanderreitens über Rechtsfragen der Pferdevermietung bis zur Verantwortlichkeit von Reitlehrer/innen bei der Ausbildung von Kindern spannt sich der Bogen.