Naturpark- und Nationalparkrecht

 

 

 

Naturpark- und Nationalparkrecht trägt eine europarechtliche Dimension in sich (Stichwort: Natura-2000-Schutzgebiete). Überdies gibt es weitere internationale Aspekte (grenzüberschreitende Natur- und Nationalparks, internationale Anerkennung durch die IUCN usw.). In Österreich obliegt die Materie der Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz der Bundesländer. Naturparks sind Schutzgebiete, die dem Naturschutz, der Erholung des Menschen und der Vermittlung von Wissen über die Natur gleichermaßen dienen. Im Nationalpark kommt dem Schutz der Natur die höchste Priorität zu. Darüberhinaus dient er aber auch Erholungs- und Bildungszwecken, wodurch er sich vom reinen Naturschutzgebiet unterscheidet. Für die touristische Nutzung sind aber rechtliche Maßnahmen notwendig (z.B. Besucherlenkung, Wegegebote usw.).