Naturvermittlungsberufsrecht

 

 

 

Beim Naturvermittlungsberufsrecht geht es um bestehende Tätigkeitsfelder wie Nationalpark-Betreuer, Naturpark-Erlebnisführer, Höhlenführer, Berg- und Schiführer und Naturwacheorgane. Aber auch neue Berufsbilder im gesamten Bereich der Naturvermittlung sind im Werden. Aus juristischer Sicht stellt sich dabei die Frage nach der kompetenzrechtlichen Zuordnung (Zuständigkeit zu Gesetzgebung und Vollziehung) nach der österreichischen Bundesverfassung unter Einbeziehung der europarechtlichen Bestimmungen. Auch die Abgrenzung zu bestehenden gesetzlichen Berufsbildern (zum Beispiel dem der Fremdenführer) ist ein Thema. In Zukunft relevant werden könnte eine Schnittstellenproblematik zwischen dem europäischen Gemeinschaftsrecht und österreichischen Bundes- wie auch Landesgesetzen (Stichwort: "Euro-Ranger").