Gesundheitstourismus- und Wellnessrecht

 

 

 

Rechtsfragen von Gesundheitsangeboten im Freizeitbereich wie etwa „Urlaub am Gesundheitsbauernhof“ stehen im Zentrum dieses Fachbereiches. Es geht z.B. um verwaltungsrechtliche Vorgaben und die zivilrechtliche Haftung bei Saunaanlagen, Badeteichen, Heubädern, Fitnessanlagen und –geräten, Gymnastikstunden und ganz allgemein bei Veranstaltungen zur „gesunden Bewegung“. Auch Fragen des Gesundheitsberufsrechts („freie“ Unterrichtstätigkeit, Ernährungsberatung, Massagen, Heilbehandlungen usw.) und die Problematik komplementärmedizinischer sowie medizinkomplementärer Methoden nehmen breiten Raum ein. Letztlich spannt sich der Bogen von Einzelfragen wie der nach der Gewährleistung bei Allergikerurlauben bis zum gesamten rechtlichen Gesundheitsmanagement im Tourismus.