Geografisches Namensrecht

 

 

 

Hier geht es um die Frage, wer berechtigt ist, geografische Bezeichnungen zu vergeben bzw. zu ändern. In Erinnerung ist noch der 2007 durch die Medien bekannte Fall der Osttiroler Gemeinde Prägraten, die ihren Hausberg, den Mullwitzkogel, wegen eines Werbevertrages mit einer Fleischfabrik zur Wiesbauerspitze umbenannte. Die Arbeitsgemeinschaft für Kartographische Ortsnamenkunde befürchtete einen Orientierungsverlust für Einsatzkräfte im Katastrophenfall.

Weitere Fragen: Wann gibt es gesetzliche Grundlagen für Ortsnamen? Fällt die Benennung einer Verkehrsfläche (Straßennamen) unter den Begriff der Straßenverwaltung? Sind Straßenumbenennungen hoheitliche Akte? Wie ist das mit topografischen Gebieten? Die Namen von Bergen, Wäldern, Fluren und Flüssen sind ja meistens durch das Herkommen bestimmt. Sie gehören zum ältesten Sprachgut, das wir besitzen. Selten bestimmen Gesetze deren Namen.

Schließlich ist auch zu klären, wem die Vergabe von Bahnhofs- und Haltestellennamen obliegt, wer Wanderwege bezeichnen und nummerieren darf und wie die Neueinführung touristischer Regionsbezeichnungen (z.B. „Hochsteiermark“) geregelt ist.