Gelände- und Landschaftsnutzungsrecht

 

 

 

Beim Landschaftsnutzungsrecht geht es vor allem um Nutzungskonflikte, da unsere Natur- und Kulturlandschaften nicht alle Ansprüche gleichzeitig auf der Gesamtfläche erfüllen können. Von Bedeutung für die nähere Zukunft wird das Thema Freizeitraumordnung und Zonierungen sein. Das Geländerecht umfasst auch Materien wie das Bodendenkmalrecht, das Campingplatzrecht oder Fragen der Wegehaftung, die ja auch von geographischen Gegebenheiten abhängig ist. Freizeitrechtlich interessant sind auch die Fragen im Zusammenhang mit Elementarereignissen (eingeschneite Urlaubsgäste, Unfälle durch Felsstürze oder Lawinenabgänge). Umfassend betrachtet geht es um die Rechtsfragen anthropogener Landschaftsformung und –nutzung.