Wegefreiheits- und Wegehaftungsrecht

 

 

 

Beim Wegefreiheitsrecht geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen öffentliche bzw. private Wege oder sonstiger öffentlicher oder privater Grund auch gegen den Willen der Verfügungsberechtigten betreten werden dürfen. In Betracht zu ziehen sind vor allem gesetzliche Bestimmungen (sog. Legalservituten) und vertragliche bzw. ersessene Wegeservituten. Im Mittelpunkt des Interesses stehen dabei land- und forstwirtschaftliche Flächen. Beim Wegehaftungsrecht geht es um die Frage, ob Verfügungsberechtigte über Wege dafür verantwortlich gemacht werden können, wenn auf ihren Wegen Personen oder Sachen zu Schaden kommen. Aus den einschlägigen Gesetzesstellen lässt sich das Maß der juristisch notwendigen Sorgfalt entnehmen.