Wegefreiheit im Wald

 

 

 

In: Informationen zur Umweltpolitik Nr. 131, Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte,

 Prinz-Eugen-Straße 20-22, 1041 Wien.

Erscheinungsjahr: 1998

 

Bezug: www.arbeiterkammer.at

 

Inhalt:

A. Historische Einführung

B. Die rechtlichen Grundlagen

 

1. Verfassungsrechtliche Überlegungen

1.1. Die Frage nach der Vereinbarkeit mit dem Grundrecht auf Eigentum

1.2. Gesetzgebungskonkurrenz

2. Das forstrechtliche Betretungs- und Aufenthaltsrecht

2.1. Die "Wegefreiheit im Wald"

    2.1.1. Was ist "Wald"?

    2.1.2. Wer ist "jedermann"?

    2.1.3. Was bedeutet "betreten"?

    2.1.3.1. Schifahren

    2.1.3.3. Schitouren

    2.1.3.4. Schilanglaufen

    2.1.3.5. Joggen

    2.1.3.6. Schieben von Kinderwagen und Rollstühlen

    2.1.3.7. Starten und Landen mit Hänge- und Paragleitern

    2.1.3.8. Mountainboarding

    2.1.4. Was bedeutet "sich aufhalten"?

    2.1.5. Was bedeutet "zu Erholungszwecken"?

    2.1.5.1. Waldlauf im Zusammenhang mit Berufssport

    2.1.5.2. Forschungstätigkeit

    2.1.5.3. Militärische Übungen

    2.1.5.4. Fotoaufnahmen

    2.1.5.5. Schi- und Bergführungen

    2.1.5.6. Zugang zu Bergtouren

    2.1.5.7. Zugang zu einem Gebäude oder Gelände

    2.1.5.8. Schulveranstaltungen

    2.1.5.9. Jagd

    2.1.5.10. Kommerziell organisierte Waldwanderungen

    2.1.5.11. Gastronomie und sonstige gewerbliche Tätigkeiten

    2.1.5.12. Versammlungen und Prozessionen

2.2. Weitere Erholungsnutzungen

    2.2.1. Mountainbikestrecken

    2.2.2. Erholungswälder

 

3. Betretungs- und Aufenthaltsrechte außerhalb des Forstrechts

3.1. Straßenrechtlicher Gemeingebrauch an Straßen und Wegen im Wald

3.2. Betretungs- und Aufenthaltsrechte aufgrund bestehender Servituten zugunsten der Allgemeinheit

4. Forstrechtliche Benützungsbeschränkungen

4.1. Übersicht über sämliche Beschränkungsmöglichkeiten

4.2. Räumliche Wirkung der Benützungsbeschränkungen

    4.2.1. Sperrwirkung nur für den wegelosen Wald

    4.2.2. Sperrwirkung auch auf nichtöffentliche Wege

    4.2.3. Sperrwirkung auch auf öffentliche Straßen

 

5. Forstrechtliche Verhaltensbeschränkungen

5.1. Allgemeines Vorsichtsgebot

5.2. Sammeln von Beeren, Pilzen, Waldfrüchten u.ä.

5.3. Lagerfeuer und unvorsichtiger Umgang mit feuergefährlichen Gegenständen

5.4. Meldung und Bekämpfung von Waldbränden

5.5. Wegwerfen von Abfällen

5.6. Beschädigungen

6. Benützungs- und Verhaltensbeschränkungen außerhalb des Forstrechts

6.1 Jagdrecht

    6.1.1. Jagdrechtliche Benützungsbeschränkungen

    6.1.2. Jagdrechtliche Verhaltensbeschränkungen

          6.2. Naturschutzrecht

    6.2.1. Naturschutzrechtliche Benützungsbeschränkungen

    6.2.2. Naturschutzrechtliche Verhaltensbeschränkungen

          6.3. Militärrecht

    6.3.1. Militärrechtliche Benützungsbeschränkungen

    6.3.2. Militärrechtliche Verhaltensbeschränkungen

    6.4. Sonstiges Verwaltungsrecht

    6.4.1. Bergrecht

    6.4.2. Tierseuchenrecht

    6.4.3. Landespolizeirecht

    6.5. Zivilrecht

    6.5.1. Zivilrechtliche Benützungsbeschränkungen

    6.5.2. Zivilrechtliche Verhaltensbeschränkungen

    6.5.3. Ersitzungsausschluß

    6.5.4. Haftungsbestimmungen

 

7. Verfahrensfragen

7.1. Wer darf die Benützungsbeschränkung verfügen?

    7.1.1.Benützungsbeschränkungen durch den Waldeigentümer

    7.1.2.Benützungsbeschränkungen durch den Jagdberechtigten

    7.1.3. Benützungsbeschränkungen durch die Behörde

7.2. Behördliche Überprüfung der Benützungsbeschränkung

7.3. Kundmachung und Kennzeichnung

7.4. Strafbarkeit und Überwachung

    7.4.1. Strafbarkeit rechtswidriger Benützung

    7.4.2. Strafbarkeit rechtswidriger Benützungsbeschränkungen

    7.4.3. Überwachung

8. Beeinträchtigungen der Wegefreiheit im Wald

8.1. Allgemeines

8.2. Beispiele

    8.2.1. Aufstellen von Fallen

    8.2.2. Pflanzen von Hindernissen

    8.2.3. Individuelle Behinderungen

    8.2.4. Verbotstafeln

    8.2.5. Eintrittsgebühren für den Waldbesuch

8.3. Maßnahmen gegen Beeinträchtigungen