Mountainbike- und Radfahrrecht

 

 

 

Beim Mountainbike- und Radfahrrecht handelt es sich um ein weites Rechtsgebiet, das die verwaltungsrechtlichen (insbesondere straßenpolizeilichen) Voraussetzungen das Radfahrens sowie aller Art von Radveranstaltungen (Radrennen, Radwandertage, Rad-Demonstrationen, Rad-Shows) auf öffentlichen Straßen ebenso umfasst wie die privatrechtliche Regelbarkeit des Mountainbikens außerhalb öffentlicher Straßen. Fragen des Radfahrens mit Kindern oder des Transportes von Fahrrädern gehören ebenso dazu wie Überlegungen zur Produkthaftung für Fahrräder oder diversen Versicherungsangeboten für Radfahrer. Ein spezielles Problem (auch was die Wegehalterhaftung betrifft) sind Konflikte durch die Mehrfachnutzung von Wegen, z.B. durch Radfahren, Wandern und Reiten.