Irrtümliches Befahren von Forststraßen

 

 

 

Studie, erstellt für die Zeitschrift für Verkehrsrecht im Jahr 2001

 

 

Während in touristisch stark besuchten Gebieten die Schnittstellen des öffentlichen Straßennetzes mit Forststraßen durchwegs mit Fahrverbotstafeln versehen sind, ist dies in abgelegeneren Gebieten oft nicht der Fall. Dadurch kann es vorkommen, dass ein Kfz-Lenker irrtümlich von einer öffentlichen Straße (insbesondere von einer niederrangigen wie einer Gemeindestraße, öffentlichen Interessentenstraße oder öffentlichen Privatstraße) ins (private) Forststraßennetz gerät und sich damit auf einer rechtswidrigen Fahrt befindet, es sei denn, er hätte eine sonstige (individuelle) Erlaubnis von Seiten des Forststraßenerhalters bzw. des Waldeigentümers. Prekär wird die Situation, wenn die Forststraße sukzessive in einen Waldweg oder gar in wegelosen Wald übergeht. Ab welchem Zeitpunkt muss dem Lenker sein Irrtum auffallen?