Freizeithaftung- und -versicherungsrecht

 

 

 

Freizeithaftungsrecht und Freizeitversicherungsrecht umfassen im Wesentlichen die Rechtsfolgen nach Freizeitunfällen. Dabei stehen die Tätigkeit von Freizeitveranstaltern bzw. Freizeitberufsausübenden sowie die Bereitstellung von Freizeitflächen (Wegehalterhaftung wie z.B. die Haftung für Wanderwege oder Mountainbike-Strecken) im Mittelpunkt. Rechtsdogmatisch gesehen handelt es sich dabei um einen Überlappungsbereich zwischen Zivilrecht und Strafrecht, denn bei Verletzungen oder gar dem Tod eines Menschen sind auch strafgerichtliche Folgen (Fahrlässigkeits- und Unterlassungsdelikte) denkbar. Juristisch interessant ist die Versicherbarkeit von Haftungsrisken und die optimale Vertragsgestaltung bei Haftpflicht- bzw. Freizeitunfallversicherungen (Beachtung von Ausschlussklauseln usw.).