Freizeitberufsrecht

 

 

 

Beim Freizeitberufsrecht geht es um die verwaltungsrechtlichen Vorgaben und um die zivilrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten (im Kontakt mit den Nutzern) bei einer großen Zahl von Freizeitberufsfeldern: Badeanstalten, Berg- und Schiführer/in, Fitnessbetreuer/in, Fremdenführer/in, Höhlenführer/in, Schiliftunternehmen, Sportgerätevermietung, Wanderführer/in, Wellness-Trainer/in usw. Von Interesse sind vor allem die einzelnen berufsrechtlichen Vorbehaltsbereiche, die gemeinschaftsrechtliche Dimension bei der Anerkennung von Berufen in der Europäischen Union und die Weiterentwicklung des Rechts in der Konfrontation mit bisher unbekannten Berufsprofilen.